ABMAHNUNGEN wegen FILESHARING

Soforthilfe von Karman|Boden Rechtsanwälte

Wer mahnt was ab? – aktualisierte Liste

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Die Zahl der abmahnenden Anwälte und insbesondere auch der Rechteinhaber, die abmahnen lassen, steigt immer weiter, daher haben wir unsere Liste der abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien, der Rechteinhaber und des abgemahnten Materials aktualisiert.
Das urheberrechtlich geschützte Material, welches abgemahnt wird, hat allerdings mittlerweile eine Zahl angenommen, die es uns unmöglich amcht die Liste vollständig zu halten.
Dennoch empfehlen wir einen Blick auf die Liste zu werfen und einen abgleich mit der eigenen Festplatte vorzunehmen. Löschen und eventuelle eine vorbeugende Unterlassungserklärung können vor Abmahnungen schützen.

Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe
Rechteinhaber:
Anis Mohamed Ferchichi (Bushido)

Tonaufnahmen:
Tonmaterial von Bushido auf Alben und verschiedenen Samplern

C-S–R Rechtsanwaltskanzlei
Rechteinhaber:
Gedast GmbH Rauentalerstr. 22/1, 76437 Rastatt
Purzel Vidoe GmbH Industriestr. 69a, 98669 Veilsdorf

Herstellerfirma:
Purzel Video GmbH

Filmmaterial:
Abgemahnt Wegen Frigidität
Amateur-Piss
Best Of Bikinimädchen
Best Of Lesbo -Teenys
Bikinimädchen
Casting + Fotzenspiel
Dicke Lippen – Kleine Löcher
Elegant Lolita
Fotzenfasching
Gewichste Muschis
Gothic-Lolitas
Große Schamlippen
Ich Bin Jung Und Brauche Das Geld!
Ich Brauche Geld – Purzel hilft!
Jacke Hammers Fötzchenparade
Japan Girls Style
Masturbation
Masturbation Hart
Purzels Triangel
Sommerträume Junger Mädchen
Titten-Teenys

Graf von Westphalen
Rechteinhaber:
DigiProtect GmbH Krögerstr. 2, 60313 Frankfurt am Main

Künstler:
Kreuzfeuer
Milow
Nightwish

Tonaufnahme:
Ayo Technology
Made in Hong Kong
Subway to Sally

Filmmaterial:
Filth Cums First
Mrs. Conduct
Nurses

Kanzlei Lihl
Rechteinhaber:
Communicon s.r.o., Geschäftsführer Robert Marschall Jr., Osamocena 789/15, Prag 6, 16000 CZ
Prokino Filmverleih GmbH, Geschäftsführer Stephan Hutter, Emma Klopf, Ira von Gienanth, Widenmeyerst. 38, 80538 München
Purzel Video GmbH, Geschäftsführer Martin Göbel, Industriestr. 69a, 98669 Veilsdorf

Filmmaterial:
Bride Bang
Casting + Votzenspiel
Schlafend Gefickt
Slumdog Millionaire
Turnfotzen Schlank Und Geil
Willkommen bei den Sch’tis

Kornmeier & Partner
Rechteinhaber:
DigiProtect GmbH, Krögerstr. 2, 60313 Frankfurt am Main

Interpreten:
Candlemass
Eisblume
Michael Mind
Scooter
Sebastian Hämer

Tonaufnahme:
Bakerstreet
Death Magic Doom
Eisblumen
Fire
Jump That Rock
Nessaja
Sommer Unseres Lebens
The Question Is, What Is The Question

Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte
Rechteinhaber:
Adult Video Films S.L., C/ Avila 124 08018 Barcelona, ES
BB Vidoe GmbH, Schenkendorfstr. 29, 45472 Mühlheim an der Ruhr
BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH, Blücherstr. 22, 10961 Berlin
Cazzo Film GmbH & Co. KG, Gneisenaustr. 94, 10961 Berlin
Cult Movie Entertainment GmbH, Ostermoorweg 70, 25474 Bönningstedt
DBM Videovertrieb GmbH, Am Schornacker 66, 46485 Wesel
GMV GmbH & Co. KG, Südstr. 27, 74374 Ochsenburg
Golden Eye Ltd., 10 Halten Close, London, N11 3 HG, GB
Hustler Europe GmbH, Bischofstr. 101, 47809 Krefeld
INO Handels und Vertriebs GmbH, Otto-Hahn-Str. 15, 42369 Wuppertal
International Media Company BV, Anna van Renesseplein 8, 1911 KN Uitgeest, NL
media & more GmbH & Co. KG, Lise Meitner-Str. 4, 50529 Pulheim
MIG Film GmbH, Urftstr. 2a, 52353 Düren
Off-Limits Media GmbH, Kiefholzstr. 3, 12435 Berlin
Orion Versand GmbH & Co. KG, Schäferweg 14, 24941 Flensburg
Tino Media, Germaniastr. 153, 12099 Berlin
XPlor Media Group Inc., 4427 Rainier Ave, San Diego, CA 92120

Filmmaterial:
Asian Fever
Barely Legal
Berlin Privat
Big Breast Amateur Girls
Boots Camp
Creamy Sauce
Der Schulausflug
Euro Stars – Hausfrau, Muschi, Fickmaschine
EuroVideo – Jack Brooks – Monster Slayer
Fancy An Indian – XXX Five Spicy Dishes Covered In A Hot
Fleisches Lust
Foxy Lady
Gerade Mal 18
Hausfrauen Report – Ueber 40 Jahr Alt!!!“
Highlights – BEST Of Public Sex 3 – Geiler Sexxx! In Aller Öffentlichkeit
Hobbyhuren
Ich Bin So Geil – Hohl Ihn Jetzt Raus
Jugend Fickt
Manga – Sex Friend
My Sexy Kittens
Nackt Im Sattel Feucht Im Schritt
Naughty Liitle Nymphos
Ohne Höhschen – zeigefreudig und fickgeil unterwegs
Open Up And Say Ahhh!
Privat Fick – Treffen In Deutschland
Private Lustschweine – Saftgeile Sekretärinnen saugen dich aus!
Pussy Cum Cocktails
Sex Klinik
Simones Hobbyhuren
Sommerhitze
Titten-Luder
The Resolution
Total Versaute Mädchen
Tut Sie Es
Ungezogene Schulmädchen
Vorstadt-Fotzen – Sperma Ist Ihr Hobby – Wichs Mir Ins Gesicht!

Nümann + Lang Rechtsanwälte
Rechteinhaber:
Aergo Trade GmbH, Alte Seinthauser Str. 21, 6330 Cham, CH
Allan Eshuijs, Yann Peifer, Manuel Reuter
Autodata Ltd., Maidenhead, Berkshire, GB (vertr. d. d. Fust, Wever & Co.Vertriebs GmbH, Maxstraße 9, 45127 Essen)
Matthew Tasa, Wächtersbacher Str. 84, 60386 Frankfurt am Main
Uptunes GmbH, Grasweg 37, 33415 Verl

Tonträger:
Assassin
Ballermann Hits Am Balkan
Bravo Black Hits Vol. 20
Dream Dance Vol. 51
Future Trance Vol. 47
Sunshine Live Vol. 30
Tunnel Trance Force Vol. 49

Interpreten:
Cascada
Dance Nation vs. Shaun Baker
Dream Dance Alliance
Josh Jackson
Shaun Baker feat. Maloy
Sir Colin
Tone

Tonaufnahmen:
Der Letzte Augenblick
Evacuate The Dancefloor
Give
Givin The World To You
Hey Hi Hello
Never Allone
So Blind
Sunshine 2009
Time Out
Weg Des Assassin (Titelmusik)
Weit Gekommen
When I Listen To Music

Software:
Autodata

Rasch Rechtsanwälte
Rechteinhaber:
EMI Music Germany GmbH & Co. KG, EMI Group Germany GmbH, Geschftsführerin Birgit Adels, Im Mediapark 8a, 50670 Köln
Sony BMG Music Entertainment Germany GmbH, Geschäftsführer Edgar Berger, Neumarkter Str. 28, 81673 München
Univeral Music GmbH, Geschäftsführer Frank Briegmann Stralauer Allee 1, 10245 Berlin
Warner Music Group Germany GmbH, Geschäftsführer Bernd Dopp, Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg

Interpreten:
Christina Stürmer
Fler
Ich und Ich
Lady Gaga
La Roux
Mando Diao
Peter Fox
Polarkreis 18
Rammstein
Reamonn
Rihanna
Rosenstolz
Sido
Sportfreunde Stiller
The Prodigy
The Killers
U2

Tonaufnahmen:
Aggro Berlin
Day And Age
Die Suche Geht Weiter
Fler
Give Me Fire
Good Girl Gone Bad
In Dieser Stadt
Invaders Must Die
La Roux
Liebe Ist Für Alle Da
MTV Unplugged in New York Sportfreunde Stiller
No Line On The Horizon
Stadtaffe
The Colour Of Snow
The Fame
Vom Selben Stern

Rechtsanwalt Auffenberg
Rechteinhaber:
Purzel Video GmbH, Industriestr. 69a, 98669 Veilsdorf

Filmmaterial:
Abgemahnt Wegen Frigidität
Besoffen Durchgevögelt 2
Große Titten Enge Votzen
Ich Bin Jung Und Brauche Das Geld
Japan Girls Style
Masturbation Hart
Wiesnmuschis Sperma

Sasse & Partner Rechtsanwälte
Rechteinhaber:
Senator Filmverleih GmbH, Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin

Filmmaterial:
Der Vorleser
Public Enemy No. 1

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Rechteinhaber:
John Thompson Productions e.K., Inhaber Raymond Louis Bacharach, Leopoldstr. 82, 80802 München
Purzel Video GmbH, Industriestr. 69, 98669 Veilsdorf

Filmmaterial:
Casting Girls 4 Thompson
Das Schluck Genie
Dicke Lippen Kleine Löcher
Die Sperma Zarin
Gewichste Muschis
Ich Bin Jung Und Brauche Das Geld – Purzel Hilft
Live – So Arbeitet John Thompson
Masturbation
Schlafend Gefickt 3

U + C Rechtsanwälte
Rechteinhaber:
DigiProtect GmbH, Krögerstr. 2, 60313 Frankfurt am Main
Multi Media Verlags GmbH, Kaddenbusch 5-7, 25578 Dägeling
Updown Entertainment, Ruhrallee 185, 45136 Essen

Filmmaterial:
Big Rack Attack 6
Böse Mädchen
Das Mädchen Internat
Das Superweib
Der Spermalehrgang
Dicke Titten Braucht Das Land
Fucked On Sight 6
Marilyn Manche Mögens Heiß
POV Centerfolds 8

Von Kenne & Partner
Rechteinhaber:
Digi Protect GmbH, Krögerstr. 2, 60313 Frankfurt

Interpret:
Michael Mind
Milow
Rapsoul
Sono

Tonaufnahme:
Ayo Technology
Irgendwann
Keep Control Plus
Love’s Gonna Get You
Tanz In Die Nacht

Waldorf Rechtsanwälte
Rechteinhaber:
Constantin Film Verleih GmbH, Feilitzschstr. 6, 80802 München
DHV – Der Hörverlag GmbH, Geschäftsführerin Claudia Baumhöver, Lindwurmstr. 88, 80337 München
EMI Music Germany GmbH & Co. KG, EMI Group Germany GmbH, Geschäftsführerin Birgit Adels, Im Mediapark 8a, 50670 Köln
Hörbuch Hamburg HHV GmbH, Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg
ROOf MUSIC Schallplatten- und Verlags GmbH, Prinz-Regent-Str. 50-60, 44795 Bochum
Sony BMG Music Entertainment Germany GmbH, Neumarkter Str. 28, 81637 München
Universal Music GmbH, Geschäftsführer Frank Briegmann, Stralauer Alle1, 10245 Berlin
Warner Music Group Germany GmbH, Geschäftsführer Bernd Dopp, Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg

Filmmaterial:
Der Baader Meinhof Komplex
Horst Schlämmer  – Isch kandidiere!
Männersache
Maria Ihm Schmeckt’s Nicht
Milk
The Woman

Interpreten:
AC/DC
Alicia Keys
Annett Louisan
Britney Spears
Daniel Schuhmacher
Kelly Clarkson
Maria Mena
Michael Hirte
Pink
Silbermond

Tonaufnahmen:
All I Ever Wanted
As I Am
Atze Schröder, Mutterschutz
Black Ice
Cause And Effect
Circus
Daniel Schuhmacher (The Album)
Der Mann mit der Mundharmonika
Die Der ??? Das verfluchte Schloss
Die Drei ??? Schatten Über Hollywood
Die Drei ??? Haus Des Schreckens
Frank Schätzing, Der Puppenspieler
Frank Schätzinh, Der Schwarm
Frank Schätzing, Ein Zeichen Der Liebe
Funhouse
Hape Kerkeling, Ich bin dann man weg
Henning Mankell, Das Auge Des Leoparden
Henning Mankell, Der Mann Am Strand
Henning Mankell, Der Mann Mit der Maske
Henning Mankell, Der Tod Des Fotografen
Henning Mankell, Tiefe
Henning Mankell, Vor dem Frost
Hermann Hesse, Traumgeschenk
Ildikó von Kürthy, Das Blaue Wunder
J.K. Rowling, Harry Potter Und Der Stein Der Weisen
J.K. Rowling, Harry Potter Und Die Kammer Des Schreckens
J.K. Rowling, Harry Potter Und Der Gefangene Von Askaban
J.K. Rowling, Harry Potter Und Der Feuerkelch
J.K. Rowling, Harry Potter Und Der Orden Des Phoenix
J.K. Rowling, Harry Potter Und Der Halbblutprinz
J.K. Rowling, Harry Potter Und Die Heiligtümer Des Todes
Johann Wolfgang von Goethe, Die Leiden Des Jungen Werther
Mario Barth, Männer Sind Schweine, Frauen Aber Auch!
Mario Barth, Männer Sind Primitiv Aber Glücklich
Nichts Passiert
Stephanie Meyer, Bis(s) Zum Morgengrauen
Stephanie Meyer, Bis(s) Zur Mittagsstunde
Teilzeithippie
TKKG Es Geschah In Einer Regennach
TKKG Die Makler-Mafia

Sollten Sie eine Abmahnung einer der oben genannten oder einer anderen Kanzlei erhalten haben, so stehen wir Ihnen gerne unter 0221.56957712, per Mail an kanzlei@karmann-boden.de oder unserem Sofortkontaktformular unter www.karmann-boden.de/abmahnung für eine erste unverbindliche Beratung zur Verfügung.

Geschrieben von abmahnblog

26. November 2009 um 11:18

Veröffentlicht in Allgemeine Informationen

Interntesperre für Raubkopierer bald in der ganzen EU?

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In Frankreich wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach Nutzern, die urheberrechtlich geschütztes Material im Internet rechtswidrig herunterladen oder anbieten, nach zwei fruchtlosen Verwarnungen der Internetzugang für ein Jahr gesperrt werden kann.
Neben Großbritannien kündigen mittlerweile auch andere europäische Länder so genannte „Three-Strikes“-Regelungen an.

Mittlerweile hat sich auch das EU-Parlament mit diesen „Three-Strikes“-Regelungen befasst und es wird über eine EU-Richtlinie spekuliert, welche dann auch deutsche Internetnutzer betreffen würde.
Noch im Frühjahr hatte das Parlament vorgesehen, dass eine Sperrung nur im Anschluss an ein gerichtliches Verfahren, in welchem ein Richter den Sachverhalt prüft und gegebenenfalls die Sperrung anordnet, erfolgen könne. Es sollte im so genannten Telekom-Paket, welches den Rahmen für die zukünftigen Telekommunikations-Richtlinien bilden soll, ein Verbot aufgenommen werden, welches den EU-Staaten untersagt eine Sperrungsregelung ohne so genannten Richtervorbehalt einzuführen. Der Ministerrat dagegen lehnte den Richtervorbehalt ab, und war erfolgreich. Am Mittwoch wurde in der letzten Verhandlungsrunde ein Kompromissvorschlag abgesegnet. Danach ist einzig ein „faires und unabhängiges Verfahren“ erforderlich.

Sollte die EU auf Grundlage des Telekom-Pakets wirklich eine solche Richtlinie erlassen wird auch Deutschland diese Umsetzen müssen.
Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag findet sich zwar der Passus „Wir werden keine Initiativen für gesetzlichen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen.“, jedoch sind die EU-Staaten an die Richtlinien gebunden und müssen diese umsetzen.
Bleibt für die deutschen Internetnutzer zu hoffen, dass die schwarz-gelbe Regierung bei Erlass einer EU-Richtlinie sich zumindest für einen Richtervorbehalt einsetzt und diesen in Deutschland bei der Umsetzung einführt.

Geschrieben von abmahnblog

6. November 2009 um 13:53

Veröffentlicht in Allgemeine Informationen

Senator Filmverleih GmbH lässt abmahnen

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Die Senator Filmverleih GmbH hat die Hamburger Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte mit der Abmahnung unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Filmwerken in so genannten Internettauschbörsen beauftragt.
Gegenstand der Abmahgnungen ist derzeit das Filmwerk „Public Enemy No. 1 – Todestrieb“.
Auffälig ist hier, dass sich in der Abmahnung keine genaue Darstellung findet, wie sich der Vergleichsbetrag in Höhe von 800,00 € zusammensetzt. So finden sich weder Berechnungen zum Schadensersatz noch zu den Rechtsanwaltskosten. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass der Betrag bei verstreichen lassen der Frist und einer daraus resultierenden gerichtlichen Entscheidung weit höher ausfallen würde.

Sollten Sie Adressat einer solchen Abmahnung sein, stehen wir Ihnen gerne für eine erste unverbindliche Beratung unter 0221.56957712 oder per Mail an kanzlei@karmann-boden.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen sowie ein Kontaktformular finden Sie auch auf www.karmann-boden.de/abmahnung

Geschrieben von abmahnblog

30. Oktober 2009 um 10:41

Veröffentlicht in Sasse & Partner

Harry Potter Hörbücher können teuer werden

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Die Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt jetzt auch im Namen des DHV – Der Hörverlag GmbH die Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen in Peer-to-Peer Netzwerken ab. Gegenstand der Abmahnung ist derzeit das Hörbuch „Harry Potter und der Halbblutprinz“.
Inhaltlich stimmt das Schreiben mit den bisherigen Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte überein. Ein Unterschied findet sich jedoch bei der Höhe des pauschalen Vergleichsbetrags. Dieser beläuft sich auf 806,00 €, bestehend aus 506,00 € Rechtsanwaltskosten und 300,00 € Schadensersatz. Der geforderte Schadensersatz ist also 50,00 € geringer als bei Abmahnungen für Sony wegen unerlaubter Verwertung der Die drei ??? Hörbücher.

Sollten Sie fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0221.56957712 sowie per Mail an kanzlei@karmann-boden.de für unverbindliche Auskünfte zur Verfügung.

Geschrieben von abmahnblog

30. Oktober 2009 um 10:29

Veröffentlicht in Waldorf Rechtsanwälte

Dateiinhalt unbekannt – Abmahnung berechtigt?

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Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R hat im Laufe der letzten Woche neue Abmahnungen im Namen der Purzel Video GmbH versandt. Darunter finden sich auch solche, in denen die Adressaten der Abmahnungen Dateien mit dem Titel „Transformers“ gedownloadet haben. Dahinter verbarg sich jedoch ein Pornofilm der Herstellerfirma Purzel Video GmbH.

Interessant ist hier, dass die Nutzer so genannter Internettauschbörsen also gar nicht Filmmaterial der Purzel Video GmbH laden wollten, sondern auf der Suche nach ganz anderen Dateiinhalten waren.
Unter diesen Voraussetzungen kann man sicherlich gut gegen einen bestehenden Schadensersatzanspruch argumentieren und – wenn Weiteres hinzutritt – sogar gegen einen Unterlassungsanspruch.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen bei Erhalt einer solchen Abmahnung die Festplatte nicht panisch zu löschen, sondern für eine weitere Prüfung die Dateien extern zu speichern und lediglich das Tauschbörsenprogramm zu löschen. So kann erforderlichenfalls später die fehlende Identität zwischen Dateinamen und -inhalt bewiesen werden.

Sollten Sie Adressat einer solchen Abmahnung sein, stehen wir Ihnen gerne für eine erste unverbindliche Beratung unter 0221.56957712 oder per Mail an kanzlei@karmann-boden.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen sowie ein Kontaktformular finden Sie auch auf www.karmann-boden.de/abmahnung

Geschrieben von abmahnblog

19. Oktober 2009 um 12:07

Veröffentlicht in CSR Rechtsanwaltskanzlei

Nümann + Lang mahnt im Namen des Software-Herstellers Autodata Ltd. ab

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Unter den Mandanten der Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte aus Karlsruhe findet sich nun auch der Software-Hersteller Autodata Ltd. aus England, vertreten durch ihren Exklusivvertreieb in Deutschland, die Fust, Wever & Co. GmbH.

Auffällig bei diesen Abmahnschreiben ist insbesondere, dass im Zusammenhang mit der Schadensersatzforderung und der Erstattung der entstandenne Kosten („wie Rechtsanwaltsgebühren und Ermittlungskosten“) lediglich auf die entsprechenden §§ 97 und 97a UrhG und die so genannte Lizenzanalogie verwiesen wird, jedoch keine Beträge als Grundlage für den – nicht gerade niedrigen – Pauschalbetrag in Höhe von 3.261,00 € genannt werden. Damit ist dieser Betrag für die Empfänger der Abmahnungen kaum nachvollziehbar und erscheint willkürlich.

Sollten Sie Adressat einer Abmahnung sein, setehen wir Ihnen gerne für eine erste unverbindliche Beratung unter 0221.56957712 oder per Mail an kanzlei@karmann-boden.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen sowie ein Kontaktformular finden Sie auch auf www.karmann-boden.de/abmahnung

Geschrieben von abmahnblog

9. Oktober 2009 um 13:23

Veröffentlicht in Nümann + Lang

Negele Zimmel Greuter Beller vertritt 2 weitere Porno-Hersteller

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Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg ist nun auch für die DBM Videovertrieb GmbH und die Ino Handel & Vertriebs GmbH (auch bekannt unter der Kennzeichnung „Muschi Movie“) aktiv.

Die Abmahnschreiben für beide Herstellerfirmen und Rechteinhaber sind Wort für Wort identisch, einziger Unterschied: Im Namen der Ino Handel & Vertriebs GmbH werden „nur“ 715,00 € gefordert, dagegen wird in den Abmahnungen im Auftrag der DBM Videovertrieb GmbH ein Pauschalbetrag in Höhe von 720,00 € gefordert.

Sollten Sie Adressat einer solchen Abmahnung sein, stehen wir Ihnen gerne für eine erste unverbindliche Beratung unter 0221.56957712 oder per Mail an kanzlei@karmann-boden.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen sowie ein Kontaktformular finden Sie auch auf www.karmann-boden.de/abmahnung

Geschrieben von abmahnblog

9. Oktober 2009 um 13:05

Veröffentlicht in Negele Zimmel Greuter Beller

Nun mahnt auch Von Kenne & Partner für DigiProtect ab

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Es stellte sich bereits länger die Frage, ob es der DigiProtect nur noch allein darum geht, mit möglichst vielen Kanzleien möglichst viele Filesharing Abmahnungen auszusprechen und Kasse zu machen.
Nun findet sich in der Liste der für die DigiProtect aktiven Kanzleien wieder ein neuer Name. Die Kanzlei von Kenne und Partner aus Berlin hat sich in die Riege der Abmahnkanzleien stellen lassen. Die DigiProtect tritt dabei als Rechteinhaberin der Tonaufnahme Milow – Milow auf. Gefordert wird die Zahlung eines Pauschalbetrags von 480,00 €.
Die DigiProtect beschäftigt somit aktuell U+C, Kornmeier & Partner, Graf von Westphalen und von Kenne & Partner.
Es dürfen wohl Zweifel bleiben, ob diese Beauftragungspraxis urheberrechtlichen Interessenlage entspringt.

Sollten auch Sie Adressat einer Abmahnung sein stehen wir Ihnen gerne für Fragen und eine unverbindliche Beratung unter 0221.56957712 oder per Mail an kanzlei@karmann-boden.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen sowie ein Kontaktformular finden Sie auch auf www.karmann-boden.de/abmahnung

Geschrieben von abmahnblog

2. Oktober 2009 um 09:20

Veröffentlicht in 1

LG Kiel zum gewerbliche Ausmaß

mit einem Kommentar

Das LG Kiel verneint in seinem Beschluss vom 06.05.2009 ( AZ. 2 O 112/09) den Drittauskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG, da die Verletzungshandlung nicht im „gewerblichen Ausmaß“ stattgefunden habe.

Nach Ansicht der Kammer erfordere das Merkmal des „gewerblichen Ausmaßes“, dass die Verletzungshandlung zur Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen werden. Es müsse eine Rechtsverletzung von erheblicher Qualität vorliegen. Der Umfang von illegalen Kopien oder Verbreitungen über  Internettauschbörsen müsse einen Umfang erreichen, der über das hinausgehe, was einer Nutzung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch entspräche.

Bestehen keine Anhaltspunkte für eine Dauerhaftigkeit oder Planmäßigkeit des Handelns, so könne auch nicht von einem „gewerblichen Ausmaß“ ausgegangen werden.

Weiterhin führt das Gericht zu dem Merkmal der „Schwere der Rechtsverletzung“ aus, dass allein die Tatsache, dass ein Musiktital erst kurz auf dem Markt sei, nicht ausreiche, um eine solche Schwere anzunehmen. Der wirtschaftliche Wert der Nutzung des Urheberrechts müsse erheblich beeinträchtigt worden sein. Dieser wirtschaftliche Wert richte sich in erster Linie nach der Nachfrag, welche insbesonder von der Bekanntheit des Interpreten und des geschützten Werks geprägt sei. Vorliegend sei der Künstler vergleichsweise unbekannt, da sich das Album nur eine Woche auf Platz drei der Top 50 der Album-Charts befunden habe.

Geschrieben von abmahnblog

18. September 2009 um 13:10

Veröffentlicht in Rechtsprechung

LG Saarbrücken gewährt Einsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten

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Das LG Saarbrücken hat mit Beschluss vom 2. Juli 2009 (Az. 2 Qs 11/09) dem Anwalt eines Rechteinhabers Akteneinsicht in die Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten gewährt. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens stehe dem nicht entgegen, soweit dies nicht wegen erwiesener Unschuldt erfolgt sei.

Verhältnismäßigkeitserwägungen würden einer Akteneinsicht nur entgegenstehen, soweit in Bagatellfällen jegliche mit Grundrechtseingriffen verbundene Maßnahmen unverhältnismäßig seien. Wo die Grenze einer bagatellartigen Rechtsverletzung zu ziehen ist, hatte das Gericht vorliegend nicht zu entscheiden, da es sich um ein Angebot von 2.955 Audio-Dateien handelte, womit diese Grenze jedenfalls überschritten sei.

Nach dem Dafürhalten der Kammer erfordere ein effektiver Urheberrechtsschutz die Gewährung von Akteneinsicht. Davon betroffen seien die Fälle, in denen eine bagatellartige Rechtsverletzung überschritten, ein gewerbliches Ausmaß hingegen noch nicht angenommen werden könne, da hier kein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG bestehe, ein Rechtsschutz jedoch erforderlich sei.

Geschrieben von abmahnblog

18. September 2009 um 12:15

Veröffentlicht in Rechtsprechung