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LG Oldenburg: Nutzung einer Internettauschbörse immer „gewerbliches Ausmaß“

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Das LG Oldenburg hat in einem Beschluss vom 15.09.2008 (Az.: 5 O 2421/08) das Anbieten von einem vollständigen Musikalbum in der aktuellen Verkaufsphase (1 Woche nach Veröffentlichung) über ein P2P-Netzwerk als ausreichend für das Vorliegen eines gewerblichen Ausmaßes angesehen. Nach diesem Beschluss liegt in der Nutzung von Internet-Tauschbörsen immer ein gewerbliches Ausmaß, da ein privater Rahmen nur gegeben sei, wenn ein überschaubarer und begrenzter Personenkreis angesprochen werde.

Written by abmahnblog

18. Oktober 2008 um 11:46

Veröffentlicht in Rechtsprechung

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