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OLG Köln: „gewerbliches Ausmaß bei 1 Musikalbum unmittelbar nach Veröffentlichung

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Das OLG Köln (Beschluss vom 21.10.2008, Az. 6 Wx 2/08) sieht die Grenze bei einem kompletten Musikalbum in der relevanten Verkaufsphase, da der Tauschbörsennutzer im dem Moment wie ein gewerblicher Anbieter auftrete. Zudem könne und wolle ein solcher Nutzer nicht mehr kontrollieren in welchem Umfang von seinem Angebot Gebrauch gemacht würde. Damit greife er in einem solchen Ausmaß in die Rechte des Rechteinhabers ein, dass dies einer gewerblichen Nutzung der fremden Rechte entspreche. Weiterhin habe der Verletzer es danach nicht mehr in der Hand, inwieweit das Musikalbum weiter verbreitet wird. Seine Handlung komme damit der eines gewerblichen Zwischenhändlers gleich.

Da in dem zu entscheidenden Fall die Antragstellerin nur Rechte an einem Titel auf dem Musikalbum hatte, hat das Gericht zudem klargestellt, dass dies unerheblich sei, da die Rechtsverletzung insgesamt jedenfalls in gewerblichem Ausmaß erfolgt sei. Dabei lässt das Gericht es offen, ob die Veröffentlichung nur eines Musiktitels in einer Internettauschbörse ausreiche für das gewerbliche Ausmaß.

Written by abmahnblog

7. November 2008 um 19:11

Veröffentlicht in Rechtsprechung

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