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LG Erfurt: Auszug aus dem Postausgangsbuch reicht nicht für Versendungsnachweis

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Das LG Erfurt urteilte (Az. 3 O 1140/08), dass die Vorlage eines Auszugs aus dem Postausgangsbuch einer Rechtsanwaltskanzlei, der lediglich den Versand einer Vielzahl von Abmahnungen dokumentiert, nicht aber an wen diese Abmahnungen versandt wurden, nicht die ordnungsgemäße Versendung des Abmahnschreibens an einen späteren Verfügungsbeklagten belegt.

Written by abmahnblog

6. Januar 2009 um 08:15

Veröffentlicht in Rechtsprechung

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