Kornmeier & Partner für die DigiProtect
Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner ist momentan wieder voll zu Gange. Sie geht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, ebenfalls aus Frankfurt, vor.
Dabei wird unter anderem wegen Filesharing in Peer-to-Peer Netzwerken der Werke von Scooter, z.B. Jump That Rock (Whatever You Want) (Fetenhits Best of 2008) abgemahnt. Auch, wenn natürlich einiges dafür spricht, dass sich niemand Scooter freiwillig downloadet, sollte man die Abmahnung selbst nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es ist unbedingt geboten, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben!
Den Abmahnungen wird meist der passende Gerichtsbeschluss beigefügt, mit welchen Kornmeier & Partner sich die Ip-Adressen der Betroffenen sichern. Dabei kommt die Wahl des Landgerichts, zumeist, Köln nicht von ungefähr. Da die Telekom, als wohl am häufigsten Auskunftverpflichtete, ihren Sitz in Bonn hat, ist das LG Köln im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln, welcher u.a. Aachen, Bonn und natürlich Köln umfasst, das zuständige Gericht.
Eines ist dabei auch interessant. Mit der Erteilung des Beschlusses ist einer Verteidigung gegen eine Filesharing Abmahnung der DigiProtect nach dem Motto „Beweise mir doch erst einmal, dass Du Rechteinhaber bist“ der Weg abgeschnitten. Denn das Gericht prüft diese Voraussetzung, bevor es den Beschluss erlässt. Dies gibt den Rechteinhabern momentan natürlich Rückenwind. Umso wichtiger ist es, sich rechtskundig beraten zu lassen.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter 0211.3026340 oder per Mail an kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de zur Verfügung.
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