Waldorf und die Constantin Film
Nachdem in den letzten Jahren hauptsächlich Filesharing von Musik in sogenannten Internettauschbörsen abgemahnt wurde, folgte der Einsatz dieses Mittels zunächst in der Pornoindustrie. Nun greift aber auch die herkömmliche Filmindustrie auf Abmahnungen zurück.
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt für die bekannte Constantin Film GmbH ab, unter anderem wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „MÄNNNERSACHEN“.
Wie üblich werden auch hier die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags gefordert.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte so keinesfalls unterschrieben werden. Zu empfehlen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung.
Jedenfalls ist es ratsam, einen auf dem Gebiet des Urheberrechts versierten Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen. So kann eine für Sie vernünftige Unterlassungserklärung entwickelt und der geforderte Zahlungsanspruch meist auch verringert werden. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung zur Seite. Wenden Sie sich telefonisch unter der 0211.3026340 oder per Mail an kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de an uns.
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