Weitere Filmtitel von CSR abgemahnt
Ein weiterer Filmtitel, für den die Gedast GmbH ihre angeblichen Rechte geltend macht wurde uns heute bekannt. Es handelt sich um das Werk „Best of Bikinimädchen Nr.2“.
Es ist zu empfehlen, falls Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Schmietenknop erhalten haben, zu prüfen, ob weitere Filme mit diesem oder anderen Titeln noch auf Ihrem Rechner zu finden sind. Es sollten diese Dateien in jedem Fall gelöscht werden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden.
Für weitere Fragen und eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls stehen wir Ihnen gerne unter 0211.3026340 oder per Mail an kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de zur Verfügung.
Kommentar verfassen