Teures Kinderhörbuch
Die Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt erneut die Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen in Peer-to-Peer Netzwerken ab. Rechteinhaber ist wie schon in der Vergangenheit die Sony Music Entertainment Germany GmbH.
Gegenstand der Abmahnung sind derzeit Die drei ??? Hörbücher. Bei einem Hörbuch beläuft sich der pauschale Vergleichsbetrag auf 856,00 €, bestehend aus 506,00 € Rechtsanwaltskosten und 350,00 € Schadensersatz.
Festzustellen ist also, dass nun wohl auch Tätigkeiten von Kindern im Internet zu Abmahnzwecken herangezogen werden.
Sollten Sie fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0211.3026340 oder per Mail an kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de zur Verfügung.
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