Archive for the ‘CSR Rechtsanwaltskanzlei’ Category
C-S-R – jetzt auch GMV und Private
Nachdem es in den ersten Wochen des neuen Jahres eher ruhig war, scheint die mittlerweile für Abmahnungen durchaus bekannte Kanzlei C-S-R wieder sehr aktiv zu werden.
Neben der Purzel Video GmbH mahnt die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei nun auch für zwei weitere Pornofilmanbieter, die GMVMedia GmbH & Co. KG sowie für das spanische Label PRIVATE der Fraserside Holdings Ltd., einem Tochternunnternehmen der Private Media Group, Inc. ab.
Unserer Kanzlei liegen bereits Abmahnungen der CSR mit den Filmtiteln Fuck and Dance Vol 25, Ohne Höschen Volume 14 und Private Lustschweine – Mein erstes Mal mit Onkel Tom im Namen der GMV Media vor.
Im Namen der Fraserside Holdings Ltd. wird der Titel „Fuck my big boobs“ abgemahnt.
Die GMV Media GmbH & Co. KG aus Zaberfeld-Ochsenburg ließ sich nach unseren Erkenntnissen bisher ausschließlich von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller vertreten ebenso wie die Fraserside Holdings Ltd.
Hinsichtlich der geltend gemachten Beträge bleibt sich die CSR-Rechtsanwalskanzlei treu. Wie bereits für Purzel Video, werden auch für die Abmahnungen der „neuen“ Rechteinhaber 650,00 € pauschal verlangt.
Sollten Sie Adressat einer Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei sien, stehen wir Ihnen gerne unter 0211.3026340 oder per Mail an kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de für eine erste unverbindliche Beratung zur Verfügung.
Dateiinhalt unbekannt – Abmahnung berechtigt?
Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R hat im Laufe der letzten Woche neue Abmahnungen im Namen der Purzel Video GmbH versandt. Darunter finden sich auch solche, in denen die Adressaten der Abmahnungen Dateien mit dem Titel „Transformers“ gedownloadet haben. Dahinter verbarg sich jedoch ein Pornofilm der Herstellerfirma Purzel Video GmbH.
Interessant ist hier, dass die Nutzer so genannter Internettauschbörsen also gar nicht Filmmaterial der Purzel Video GmbH laden wollten, sondern auf der Suche nach ganz anderen Dateiinhalten waren.
Unter diesen Voraussetzungen kann man sicherlich gut gegen einen bestehenden Schadensersatzanspruch argumentieren und – wenn Weiteres hinzutritt – sogar gegen einen Unterlassungsanspruch.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen bei Erhalt einer solchen Abmahnung die Festplatte nicht panisch zu löschen, sondern für eine weitere Prüfung die Dateien extern zu speichern und lediglich das Tauschbörsenprogramm zu löschen. So kann erforderlichenfalls später die fehlende Identität zwischen Dateinamen und -inhalt bewiesen werden.
Sollten Sie Adressat einer solchen Abmahnung sein, stehen wir Ihnen gerne für eine erste unverbindliche Beratung unter 0211.3026340 oder per Mail an kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de zur Verfügung.
CSR jetzt auch im Namen von Purzel aktiv
Bisher mahnte die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R im Namen der Gedast GmbH Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken der Herstellerfirma Purzel-Video GmbH ab. Die Gedast GmbH hat an einigen Filmen die ausschließlichen Nutzungsrechte von der Purzel-Video GmbH erworben.
Die Purzel-Video GmbH dagegen hat bisher den Rechtsanwalt Auffenberg mit Abmahnungen beauftragt für Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmen, an denen sie selber noch Rechteinhaberin ist.
Nunmehr liegen uns allerdings Abmahnungen von der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei vor, in denen sie die Purzel-Video GmbH vertreten.
Inhaltlich gibt es keinen Unterschied, allein der Name des Rechteinhabers ändert sich.
Sollten auch Sie Adressat einer solchen Abmahnung sein stehen wir Ihnen gerne für Fragen und eine unverbindliche Beratung unter 0211.3026340 oder per Mail an kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de zur Verfügung.
CSR schickt nächste Welle los
Am 01. September 2009 sind wieder Abmahnungen von der mittlerweile doch sehr bekannten Abmahn-Kanzlei C-S-R aus Ettlingen bei einigen Mandanten angekommen.
Es scheint also die nächste Welle anzurollen.
Rechteinhaber ist auch bei diesen Abmahnungen wieder die Gedast GmbH und es wird weiterhin die Strategie verfolgt, das Schamgefühl der Abgemahnten auszunutzen. Vor einer falschen Scham und einem daraus resultierenden „den Kopf in den Sand stecken“ und hoffen, dass sich die Sache irgendwie erledigt können wir jedoch nur warnen.
Aus unserer bisherigen Erfahrung müssen wir feststellen, dass die Kanzlei durchaus hartnäckig ist und unmittelbar nach Fristablauf ein weiteres Schreiben versendet. In diesem Schreiben wird nicht nur eine neue – letzte – Frist gesetzt, sondern es wird auch sofort der angebotene Vergleichsbetrag auf nahezu das doppelte erhöht.
Ignorieren ist also nicht ratsam.
Für Fragen und eine unverbindliche Ersteinschätzung stehen wir Ihnen unter 0211.3026340 oder per Mail an kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de zur Verfügung.
Weitere Filmtitel von CSR abgemahnt
Ein weiterer Filmtitel, für den die Gedast GmbH ihre angeblichen Rechte geltend macht wurde uns heute bekannt. Es handelt sich um das Werk „Best of Bikinimädchen Nr.2“.
Es ist zu empfehlen, falls Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Schmietenknop erhalten haben, zu prüfen, ob weitere Filme mit diesem oder anderen Titeln noch auf Ihrem Rechner zu finden sind. Es sollten diese Dateien in jedem Fall gelöscht werden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden.
Für weitere Fragen und eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls stehen wir Ihnen gerne unter 0211.3026340 oder per Mail an kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de zur Verfügung.
CSR weiter aktiv
Nachdem in der letzten Woche bereits die ersten Abmahnungen der CSR Rechtsanwaltskanzlei kamen, geht es weiter. Rechtsanwalt Schmietenknop ist für die Gedast GmbH sehr aktiv. Heute kamen weitere Abmahnungen der CSR für die Gedast GmbH betreffend Filmmaterial der Herstellerfirma Purzel Video GmbH.
Hier wird mit dem Schamgefühl der Internetanschlussinhaber gespielt. Werden doch ausnahmnslos Filme wie „Dicke Lippen Kleine Löcher“, „Casting + Fotzenspiel“ oder „Gothic-Lolitas“ abgemahnt.
Davon sollte man sich jedoch nicht beeindrucken lassen.
Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten? Für Fragen und eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls stehen wir Ihnen gerne unter 0211.3026340 oder per Mail an kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de zur Verfügung.
CSR Rechtsanwälte und die Gedast GmbH
Die CSR Rechtsanwaltskanzlei mahnt derzeit urheberrechtlich geschützte Pornofilme der Herstellerfirma Purzel Video GmbH ab. Die Kanzlei vertritt die Gedast GmbH, der die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem betreffenden Filmamterial eingeräumt wurden. CSR mahnt vermeintliche urheberrechtliche Verletzungen über das P2P-Netzwerk eMule ab. Wie üblich, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Abgeltungsbetrag gefordert. (Die Höhe variiert je nach Anzahl der angebotenen Filme – z.B. 2 Filme 1300,00 €, 3 Filme 1950,00 €.)
Die vorgeschlagene Erklärung sollte so keinesfalls unterschrieben werden, da sie sich nur auf die abgemahnte Urheberrechtsverletzung bezieht. Häufig gab es noch andere Verstöße, die dann nicht mitumfasst sind und später erneut – berechtigt – abgemahnt werden können. Daher sind die Unterlassungserklärungen unbedingt so zu modifizieren (=abzuändern), dass weitere berechtigte Abmahnungen möglichst vermieden werden.
Es empfiehlt sich für die Modifizierung der Unterlassungserklärung einen auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen versierten Anwalt zu beauftragen, der zumeist auch die mit den Abmahnungen verlangten Zahlungen senken können wird.
Für Fragen und eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls stehen wir Ihnen gerne unter 0211.3026340 oder per Mail an kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de zur Verfügung.