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OLG Köln: klassisches Musikalbum 3 Jahre nach Veröffentlichung noch in aktueller Verkaufsphase

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Das OLG Köln hat in einem Beschluss vom 09.02.2009 (Az. 6 W 182/08) erneut klargestellt, dass auch bei rein privatem Handeln ein gewerbliches Ausmaß gegeben sein kann. Entscheidend sei, dass die Verletzungshandlung ein Ausmaß aufweise, wie dies üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen Handeln beruhenden Rechtsverletzung verbunden sei. Das Angebot einer kompletten Musikalbums in dessen aktueller Verkaufsphase erreiche ein gewerbliches Ausmaß. Ein Album klassischer Musik könne sich auch 3 Jahre nach seiner Erstveröffentlichung noch in der aktuellen Verkaufsphase befinden, soweit es noch unverändert zum Ausgangspreis veräußert wird.

Written by abmahnblog

24. Februar 2009 um 13:08

Veröffentlicht in Rechtsprechung

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